Kurz gefasst

  • Die Einwilligungsregel der PECR für Werbe-E-Mails und SMS schützt Individual Subscribers, also Einzelpersonen. Limited Companies, LLPs und schottische Partnerships sind Corporate Subscribers: Ihnen dürfen Sie ohne vorherige Einwilligung E-Mails schicken.
  • Einzelunternehmer und Partnerships in England, Wales und Nordirland gelten als Einzelpersonen: Für sie brauchen Sie eine Einwilligung oder ein Soft Opt-in.
  • Jede Werbe-E-Mail muss den Absender erkennen lassen und eine gültige Adresse für die Abmeldung angeben.
  • Persönliche Verkaufsanrufe dürfen nicht an Nummern gehen, die im TPS oder im Corporate TPS eingetragen sind, den britischen Sperrlisten für Werbeanrufe; automatische Anrufe mit aufgezeichneter Ansage brauchen eine Einwilligung, auch gegenüber Unternehmen.
  • Briefpost fällt nicht unter die PECR, Daten über Einzelpersonen bleiben aber personenbezogene Daten im Sinne der UK GDPR, der britischen Fassung der DSGVO.

Die Privacy and Electronic Communications Regulations 2003 (PECR) regeln im Vereinigten Königreich die Werbung per E-Mail, SMS und Telefon. Für B2B-Marketing sind sie großzügiger als in den meisten EU-Ländern, aber nur für die richtige Art von Unternehmen. Dieser Artikel geht die Vorschriften selbst, wie sie auf legislation.gov.uk veröffentlicht sind, Kanal für Kanal durch.

Wer ist ein Corporate Subscriber?

Die PECR unterscheiden zwei Arten von Teilnehmern (Regulation 2):

  • Individual: eine lebende natürliche Person, wobei der Begriff „auch einen nicht rechtsfähigen Zusammenschluss solcher Personen einschließt“. Darunter fallen Einzelunternehmer und einfache Partnerships in England, Wales und Nordirland.
  • Corporate Subscriber: unter anderem eine Gesellschaft (Company), eine Partnership in Schottland und jede andere Körperschaft oder Einrichtung, die eine von ihren Mitgliedern getrennte juristische Person ist. Darunter fallen Private Limited Companies, PLCs, LLPs und schottische Partnerships.

Die Unterscheidung ist wichtig, weil die zentrale Regel für Werbe-E-Mails nur für Individual Subscribers gilt. Trennen Sie vor einer E-Mail-Kampagne die Rechtsformen in Ihrer Liste. Eine Registernummer von Companies House, dem britischen Handelsregister, ist ein guter Hinweis darauf, dass ein Unternehmen eine eingetragene Gesellschaft ist; fehlt die Registernummer, handelt es sich oft um einen Einzelunternehmer oder eine Partnership.

E-Mail und SMS

Regulation 22(1) legt fest, dass die Vorschrift „für die Übermittlung unerbetener Mitteilungen per elektronischer Post an Individual Subscribers gilt“. Für sie verlangt Absatz (2), dass der Empfänger „dem Absender zuvor mitgeteilt hat, dass er einwilligt“, bevor Sie Direktwerbung per E-Mail oder SMS schicken. Elektronische Post im Sinne der PECR umfasst auch SMS.

Die einzige Ausnahme ist das Soft Opt-in in Absatz (3): Sie haben die Kontaktdaten im Rahmen eines Verkaufs oder von Verkaufsverhandlungen mit diesem Empfänger erhalten, Sie bewerben nur Ihre eigenen ähnlichen Produkte und Dienstleistungen, und der Empfänger hatte bei der Erhebung der Daten und in jeder späteren Nachricht eine einfache, kostenlose Möglichkeit, dies abzulehnen. Eine gekaufte Liste erfüllt diese Bedingungen nie. Seit dem 5. Februar 2026 erlaubt Absatz (3A) außerdem ein ähnliches Soft Opt-in für gemeinnützige Organisationen (Charities), eingefügt durch den Data (Use and Access) Act 2025.

Für Corporate Subscribers gilt Regulation 22 nicht, eine vorherige Einwilligung ist also nicht nötig. Zwei Regeln gelten für jede Werbe-E-Mail, gleich wer sie erhält (Regulation 23):

  • die Identität der Person, in deren Auftrag die E-Mail versandt wird, darf nicht verschleiert oder verborgen werden;
  • die E-Mail muss eine gültige Adresse enthalten, an die der Empfänger die Aufforderung schicken kann, solche Mitteilungen einzustellen.

In der Praxis heißt das: Schreiben Sie im Namen Ihres eigenen Unternehmens, nennen Sie es klar, fügen Sie einen funktionierenden Abmeldelink oder eine Antwortadresse ein und setzen Sie Abmeldungen umgehend um, indem Sie das Unternehmen auf Ihre Sperrliste setzen.

Namentliche Ansprechpartner in Gesellschaften

Eine E-Mail-Adresse wie jane.smith@example-ltd.co.uk gehört zu einem Corporate Subscriber, Regulation 22 verlangt also keine Einwilligung. Sie identifiziert aber eine Person und ist damit ein personenbezogenes Datum im Sinne der UK GDPR. Sie brauchen eine Rechtsgrundlage (meist berechtigte Interessen), Sie müssen der Person die Informationen nach Art. 14 UK GDPR geben, und die Person kann der Direktwerbung jederzeit widersprechen. Allgemeine Adressen wie info@ oder sales@ werfen weniger Fragen auf.

Persönliche Telefonanrufe

Persönliche Werbeanrufe brauchen keine vorherige Einwilligung, aber Regulation 21 verbietet unerbetene Anrufe zur Direktwerbung, wenn:

  • der Teilnehmer dem Anrufer zuvor mitgeteilt hat, dass auf diesem Anschluss keine solchen Anrufe erfolgen sollen, oder
  • die Nummer in dem nach Regulation 26 geführten Register steht (dem Telephone Preference Service, mit den Nummern von Corporate Subscribers im Corporate TPS); eine neu eingetragene Nummer ist nach 28 Tagen geschützt.

Regulation 26 stellt klar, dass das Register auch Corporate Subscribers umfasst: Ihre Meldungen müssen schriftlich erfolgen, und sie erhalten eine schriftliche Erinnerung, ihre Eintragung zu bestätigen. Anrufer dürfen außerdem ihre Nummer nicht unterdrücken. Die Folge für jeden, der eine Liste kauft: Gleichen Sie vor dem Anruf jede Nummer mit TPS und CTPS ab, halten Sie fest, wann Sie das getan haben, und führen Sie eine eigene Sperrliste für Anrufe.

Automatische Anrufe

Anrufe, die eine aufgezeichnete Werbebotschaft abspielen, brauchen die vorherige Einwilligung des Teilnehmers (Regulation 19). Das gilt auch für Unternehmen; eine B2B-Ausnahme gibt es nicht.

Briefpost

Adressierte Briefe fallen nicht unter die PECR. Ist ein Brief an eine namentlich genannte Person oder an einen Einzelunternehmer adressiert, gilt die UK GDPR: eine Rechtsgrundlage, die Informationen nach Art. 14 und das Widerspruchsrecht. Direct Mail an die Geschäftsanschrift einer Gesellschaft ist oft der am wenigsten eingeschränkte Kanal.

Was sich 2026 geändert hat

Der Data (Use and Access) Act 2025 hat die PECR mit Wirkung vom 5. Februar 2026 geändert. Neben dem Soft Opt-in für Charities unterstellt Section 115 des Gesetzes die Durchsetzung der PECR den Teilen 5 bis 7 des Data Protection Act 2018. Der Anwendungsbereich von Regulation 22 und damit der Unterschied zwischen Corporate und Individual Subscribers hat sich nicht geändert.

Überblick nach Kanal

Die Tabelle lässt sich seitlich scrollen.

Werbung an britische Unternehmen nach Kanal gemäß PECR (Vorschriften am 4. November 2026 auf legislation.gov.uk abgerufen). Keine Rechtsberatung.
KanalLimited Company, LLP, schottische PartnershipEinzelunternehmer, Partnership in England, Wales, Nordirland
E-Mail und SMSkeine vorherige Einwilligung; Absender erkennbar, gültige Abmeldeadresse (Reg. 23)vorherige Einwilligung oder Soft Opt-in (Reg. 22); zusätzlich Reg. 23
Persönlicher Anruferlaubt, außer bei Eintrag im TPS/CTPS oder Widerspruch des Unternehmens (Reg. 21)erlaubt, außer bei Eintrag im TPS oder Widerspruch der Person (Reg. 21)
Automatischer Anrufvorherige Einwilligung (Reg. 19)vorherige Einwilligung (Reg. 19)
Briefpostnicht von der PECR erfasstnicht von der PECR erfasst; UK GDPR gilt

Was das für eine gekaufte Liste bedeutet

  1. Rechtsform prüfen. Nutzen Sie Registernummer und Rechtsform, soweit Ihre Liste sie enthält, um Corporate Subscribers von Einzelunternehmern und Partnerships zu trennen.
  2. Corporate Subscribers korrekt anschreiben. Geben Sie sich zu erkennen, bieten Sie eine Abmeldung an und halten Sie sie ein.
  3. Telefonnummern abgleichen. Gleichen Sie die Liste vor Anrufen mit TPS und CTPS ab, und vor späteren Kampagnen erneut.
  4. Namentlich genannte Personen informieren. Geben Sie die Informationen nach Art. 14 UK GDPR spätestens mit Ihrer ersten Nachricht und beachten Sie Widersprüche.
  5. Dokumentieren. Herkunft der Daten, Datum des Abgleichs, Abmeldungen: Für Ihre Kampagne sind Sie verantwortlich.

Welche Felder unsere Exporte enthalten und wie die Daten zusammengestellt wurden, erklären die Exportseite und die Seite Datenquellen und Methodik.

Häufige Fragen

Darf ich einer Limited Company ohne Einwilligung Werbe-E-Mails schicken?

Ja. Die Einwilligungsregel in Regulation 22 gilt nur für Individual Subscribers. Eine Limited Company, eine LLP oder eine schottische Partnership ist ein Corporate Subscriber (Regulation 2). Jede Werbe-E-Mail muss Sie trotzdem als Absender erkennen lassen und eine gültige Adresse für die Abmeldung nennen (Regulation 23), und Sie sollten aufhören, wenn ein Unternehmen Sie darum bittet.

Ist ein Einzelunternehmer für die PECR ein Unternehmen?

Nein. Die PECR behandeln einen Einzelunternehmer und eine Partnership in England, Wales oder Nordirland als Individual Subscriber. Bevor Sie ihnen Werbe-E-Mails oder SMS schicken, brauchen Sie eine vorherige Einwilligung oder, bei Ihren eigenen Kunden, ein Soft Opt-in.

Muss ich Geschäftsnummern mit dem TPS abgleichen?

Ja. Das nach Regulation 26 geführte Register enthält auch Nummern von Corporate Subscribers (den Corporate TPS). Regulation 21 verbietet persönliche Werbeanrufe an eingetragene Nummern; Sie müssen eine Liste also vor dem Anrufen abgleichen und eine eigene Liste der Unternehmen führen, die keine Anrufe von Ihnen wünschen.

Stand: 4. November 2026. Zitate aus den neuesten verfügbaren konsolidierten Fassungen der Vorschriften auf legislation.gov.uk, von uns aus dem Englischen übersetzt. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.